Haushaltshilfe
Die gesetzliche „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ nach § 70 SGB XII ist eine staatliche Sozialleistung, die einspringt, wenn niemand in Ihrem Haushalt die tägliche Hausarbeit oder Kinderbetreuung übernehmen kann. Da diese Hilfe nachrangig ist, müssen Sie zuerst prüfen, ob andere Stellen (wie Ihre Krankenkasse) dafür aufkommen.
1. Die richtige Anlaufstelle finden
Je nach Ihrer aktuellen Lebenssituation ist ein anderer Leistungsträger für Sie zuständig:
- Die Krankenkasse: Ihre gesetzliche Krankenkasse ist die erste Anlaufstelle bei akuter Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder bei Beschwerden in der Schwangerschaft. Die Hilfe wird nach § 38 SGB V meist dann gewährt, wenn ein Kind unter 12 oder 14 Jahren im Haushalt lebt.
- Die Pflegekasse: Haben Sie bereits einen Pflegegrad (ab Grad 1)? Dann können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro für annerkannte Alltagsbetreuer und Haushaltshilfen nutzen.
- Das Sozialamt: Das Sozialamt übernimmt die Kosten nach § 70 SGB XII erst dann, wenn weder Krankenkasse noch Pflegekasse zuständig sind. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
2. Welche Aufgaben werden übernommen?
Eine zugewiesene Haushaltshilfe unterstützt Sie bei den wichtigsten Dingen des Alltags:
- Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Spülen und Wäschewaschen.
- Kinderbetreuung: Begleitung zur Schule oder Kita, Beaufsichtigung von Hausaufgaben und Freizeitgestaltung.
- Alltagsorganisation: Begleitung zu wichtigen Arztbesuchen oder Behördengängen.
3. Schritt-für-Schritt zum Antrag
- Ärztliches Attest besorgen: Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt schriftlich bescheinigen, warum Sie den Haushalt nicht führen können und wie viele Stunden Hilfe Sie täglich benötigen.
- Dringlichkeit anzeigen: Melden Sie den Bedarf umgehend bei Ihrer Krankenkasse oder dem zuständigen Sozialamt. Beim Sozialamt zählt oft der Tag der ersten (auch formlosen) Meldung.
- Formular ausfüllen: Nutzen Sie die offiziellen Anträge. Informationen und digitale Assistenten zur Antragstellung finden Sie direkt über die bundesweite Sozialplattform
09.07.2026